Sicarius

Freigestellte Bildung

Meine Abschrift eines japanischen Gedichts

Im Gedächtnis bleibt einem meist eher das, was man nicht darf und darüber wird auch häufiger gesprochen. Von den guten Sachen hört man hingegen eher weniger oft. Das gilt ebenso für die Bildungsfreistellung, umgangssprachlich auch als Bildungsurlaub bezeichnet. Gut: In Bayern (und Sachsen) gibt es das nicht. Also war es für mich bislang nicht relevant. Ohne Lysanda hätte ich aber wohl genausowenig in Hessen davon erfahren (die Arbeitgeber wollen natürlich die Zahl der Nutzer klein halten), dabei gibt es das dazugehörige Gesetz schon seit 1974. Mittlerweile habe ich ihn schon zwei Mal mitgemacht und kann wirklich nur empfehlen sich dahingehend mal zu informieren.

Wos des?

Wie der Name schon sagt, geht es grundsätzlich um berufliche oder politische Weiterbildung. Wobei der Bildungsurlaub erst einmal überhaupt nichts mit eurer täglichen Arbeit zu tun haben muss. Es geht einzig und allein darum, ob das jeweilige Land in dem ihr arbeitet (nicht wohnt!) den entsprechenden Kurs genehmigt hat oder nicht. Entsprechend vielfältig ist das Angebot, das vor allem die Volkshochschulen bundesweit (wie gesagt mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) so anbieten. Programmieren, Gesundheitsthemen, Fortbildungen, Soft Skills – es gibt prinzipiell alles.

Das Seminar darf auch prinzipiell in einem anderen Land stattfinden (Bundesland sowie außerhalb von Deutschland). Allerdings müsst ihr dann zwingend schauen, ob euer Bundesland den entsprechend Kurs anerkannt hat. Da jedes Bundesland ein eigenes Gesetz mit anderen Anforderungen an die Kurse abgeschlossen hat, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass beispielsweise ein Seminar in Nordrheinwestfalen auch den Ansprüchen der hessischen Gesetzgebung genügt. Immerhin ist es möglich beim jeweiligen Land nachzufragen, ob der gewünschte Kurs von ihnen erlaubt wird und sich so eine Bestätigung zu holen. Manche Kurse (vor allem in Grenznähe) haben das bereits für euch gemacht und schreiben explizit rein, ob das Nachbarbundesland den Kurs abgesegnet hat oder nicht.

Die Kernpunkte

Mein Versuch eines japanischen Gemäldes

Grundsätzlich gilt in fast allen Bundesländern, dass ihr bei der Bildungsfreistellung für fünf Tage von der Arbeit freigestellt und in dieser Zeit ganz normal von eurem Chef weiterbezahlt werdet. Manchmal darf ein Arbeitgeber allerdings auch betriebseigene Schulungen anrechnen lassen, die euren Anspruch reduzieren. Außerdem gilt quasi in allen Bundesländern eine bestimmte Grenze ab wann (wie lange ist man schon im Unternehmen) und wie viele Arbeitnehmer eines Betriebes überhaupt einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen dürfen. Sprich in Kleinstbetrieben (oft <10 Mitarbeiter) habt ihr Pech gehabt, wenn euer Chef nicht gutmütig ist. Und wenn schon ein paar Prozent (meist 10-20%) aller Mitarbeiter eines Unternehmens eine Freistellung beantragt und genehmigt bekommen haben, kann der Arbeitgeber euren Antrag ablehnen. Ist also doch wieder von Vorteil, wenn eure Kollegen nichts von diesem Anspruch wissen :smile: . Eine gute Übersicht über die einzelnen Voraussetzungen und Einschränkungen in den Bundesländern könnt ihr hier einsehen.

Die Seite Bildungsurlaub.de ist auch ein guter, erster Anlaufpunkt um sich grundsätzlich darüber zu informieren wo und welche Bildungsurlaube so angeboten werden und in welchem Preisrahmen sie sich bewegen. Ihr solltet aber dann immer noch manuell recherchieren. Zum einen, weil die Datenbank nicht vollständig ist. Die Webseiten der nahegelegenen Volkshochschulen solltet ihr also unbedingt zusätzlich besuchen. Zum anderen, weil auch Sachen in der Datenbank stehen, die so komischerweise nicht existieren. Keine Ahnung warum das so ist.

Habt ihr euch einen Kurs herausgesucht und gebucht, müsst ihr das dann rechtzeitig bei eurem Arbeitgeber anmelden (wieder abhängig vom Bundesland wie viel Vorlauf er haben muss) und hoffen, dass die Bildungsfreistellung von ihm genehmigt wird. Ist vermutlich mitunter nicht ganz so einfach (vermutlich vor allem abhängig von der Größe des Betriebs) aber die Bedingungen, unter denen er euch die Teilnahme verwehren kann, sind vom Gesetz sehr begrenzt. Hält so manchen vermutlich trotzdem nicht davon ab unter Drohungen oder fadenscheinigen Ausreden doch abzulehnen. Aber so ist das ja leider immer und technisch gesehen könntet ihr ihn dann verklagen. Ob man es macht ist natürlich ein ganz anderes Thema.

Meine Erfahrungen

Kanji-Kalligrafie

Wie anfangs erwähnt, habe ich bislang zwei Bildungsurlaube mitgemacht. Letztes Jahr war es ein Gesundheitskurs (Gesundheit ganzheitlich fördern für 200 Euro) bei der VHS Groß-Gerau und letzte Woche bei der VHS in Mainz Japan: Kultur und Sprache für 273 Euro. Ja, ich habe endlich angefangen japanisch zu lernen! Im September geht es hoffentlich mit einem richtigen Sprachkurs auch wieder in Mainz an der VHS weiter. Beide Seminare waren sehr interessant wobei mir aus naheliegenden Gründen natürlich das Japan-Seminar noch viel besser gefallen hat als der Gesundheitskurs :smile: . Deswegen ist auch der Eintrag voll von Bildern, die ich da produziert habe (rechts unten seht ihr zum Beispiel das Kanji für “blauer Himmel” sowie meinen Namen auf Hiragana mit Kalligrafie geschrieben). Lysanda hingegen war letztes Jahr mit mir auf dem Gesundheitskurs, hat dieses Jahr Reiki gelernt (auch was japanische) und vorletztes Jahr ihr Englisch aufgebessert.

Insofern werden wir definitiv nächstes Jahr wieder unsere Woche Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen. Es hat schließlich nur Vorteile:

  • Ihr könnt euch fünf Tage außerhalb der Arbeit aber doch innerhalb der Arbeitszeit (weil bezahlte Freistellung) weiterbilden und zwar egal ob es eure tägliche Arbeit unterstützt oder nicht, was es euch ermöglicht auch mal in etwas völlig anderes reinzuschnuppern.
  • Da die Seminare von morgens bis nachmittags durchgehen, könnt ihr sehr viel intensiver lernen als jede Woche nur einmal 1-2 Stunden zur VHS zu tingeln.
  • Ihr müsst euch nicht mehrere Wochen die Abende mit einem Termin zuballern.
  • Der Kurs kann von der Steuer abgesetzt werden

Als einziger Nachteil fällt mir nur ein, dass ihr für die Kurse bezahlen müsst. Erwachsenenbildung kostet halt ein wenig. Das gilt aber logischerweise auch für die normalen Abendkurse und dort werdet ihr nicht parallel noch vom Arbeitgeber bezahlt. Somit ist ein Bildungsurlaub zwar kein Nullsummenposten (je nachdem wie viel ihr verdient) aber immer noch billiger und weniger stressig als ein Abendkurs. Also nicht länger zögern: Bildungsurlaub beantragen (wenn ihr dazu berechtigt seid)!

6 Kommentare

Wie geschrieben ist Bayern grundsätzlich aussen vor. Hast also so oder so Pech :smile: . Da darf gar keiner. Abgesehen davon, schließen viele Bundesländer Beamte vom Anspruch aus und verweisen auf irgendwelche Beamtenweiterbildungsregelungen (kennst du dich besser aus als ich). Im Zweifel kann man aber beim Kursveranstalter wohl nachfragen ob der Kurs auch im Beamtenrecht gilt.

Für Angestellte geht es wie geschrieben um den Arbeitsort. Beamte hab ich keinen Schimmer aber da in den Bundesländergesetzen eben teilweise auch was zu denen steht, könnte ich mir vorstellen, dass auch der Arbeitsort zählt.

Aber keine Ahnung… :sad:

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