Sicarius

Die Ländersperre – Ein weiteres Update

Wolfenstein II: The New Colossus (Herstellerbild)

Vor vier Jahren ist Wolfenstein: The New Order erschienen, was für mich ein Grund war mal wieder über das Thema Ländersperren zu referieren. Ende letztens Jahres ist mit Wolfenstein II: The New Colossus nun der sehnlich erwartete Nachfolger auf den Markt gekommen – ihr wisst worauf ich hinaus möchte? Genau: Heute geht es um den aktuellen Stand beim Thema Geoblocking.

Der aktuelle Stand

Wer gedacht hat, dass dank der sogenannten Portabilitätsverordnung nun das Geoblocking auf Steam ein Ende hat, der hat sich leider getäuscht. Valve scheint auf dem Standpunkt zu stehen, dass die seit 1. April 2018 EU-weite Verpflichtung gegen das Geoblocking nicht für ihren Shop gilt und erlaubt es den Publishern weiterhin selbst EU-Versionen für einzelne EU-Länder zu blockieren (meistens Deutschland). Der einzige Lichtblick ist, dass sich meine dunkle Vision von 2014 noch nicht bewahrheitet hat. So scheint zumindest auf Steam das Thema weiterhin nur für Titel mit gewissen Symbolen (neben Wolfenstein II: The New Colossus z.B. Call of Duty: WWII) sowie Ostblock-Importe (die aber sowieso nicht alle zur EU gehören) zu gelten.

SteamDB-Eintrag

An der eigentlichen Blockade hat sich dabei nicht viel geändert: Im Shop kann man als Deutscher nur die deutsche Version kaufen und selbst wenn man eine Retailbox z.B. in Österreich kauft, lässt sich der darin enthaltene Key nicht aktivieren. Auch die Installation und der Start der betroffenen Spiele ist selbst nach der Aktivierung dank des Flags “prohibitrunincountries” erst einmal nicht möglich. Ganz neu ist allerdings, dass selbst der Download nun ausgeschlossen wird. Während Bethesda damals mit “preloadonly” zwar den Start aber wie der Name schon sagt nicht den Download des Spiels verhindert hat, wurde in der Zwischenzeit der “prohibit”-Flag anscheinend um zusätzliche Funktionen erweitert – darunter das Downloadverbot.

Die Neuerungen

Aus Sicht des Publishers also erst einmal nicht viel Neues. Warum also ein eigener Eintrag? Nun, weil auch Steam schlauer geworden ist, denn das mit der VPN ist nicht mehr so einfach (und verstößt weiterhin gegen die Terms of Service von Steam womit man riskiert den kompletten Steam-Account zu verlieren). Die Aktivierung geht zwar weiterhin mit den üblichen Mitteln beim Installieren und Spielen sind jedoch zusätzliche Prüfungen auf euer aktuelles Territorium eingebaut:

Ihr kennt ja sicher die Zwei-Faktor-Authentifizierung namens Steam Guard. Die ist super und sinnvoll aber natürlich fragt Steam nach dem Starten mit einer VPN nach diesem Code. Also startet ihr die App auf dem Handy, die sich logischerweise genauso in Steam einloggt. Funktioniert tadellos – allerdings behauptet Steam anschließend immer noch, ihr wärt nicht im richtigen Land. Warum? Ganz einfach: Weil ihr euch auf dem Handy sicherlich mit einer deutschen IP eingeloggt habt. Und wie es sich für ein intelligentes Programm gehört, merkt Steam das.

Gut, denkt man sich, dann eben Desktop per VPN, Handy per VPN jeweils mit amerikanischer IP (meist die einzige kostenlose Variante bei den Bezahl-VPNs) – ja ne, dat jet au ned. Aus zwei Gründen: Zum einen merkt sich Steam, dass ihr innerhalb der letzten 24 Stunden schon einmal mit einer deutschen IP euch eingeloggt habt. Kommt ihr also in der Zeit mit einer anderen an, dann wird das erneut einfach ignoriert. Und selbst wenn es der erste Steam-Start des Tages ist, klappt es mit einer amerikanischen IP trotzdem nicht. Da sind wir nämlich wieder beim Thema “regionalisierte Keys”. Sprich mit einer Nicht-EU-IP verweigert Steam mittlerweile auch jedwede Mitarbeit.

Das Bekloppte

Call of Duty: WWII (Herstellerbild)

Bleibt also doch nur noch der Kauf von deutschen Versionen solange sich die Gesetzeslage nicht ändert? Nein, komischerweise nicht. Ich hatte nicht umsonst “erst einmal” geschrieben. Ich habe zwar noch nicht verstanden, warum es passiert – die Einträge in der SteamDB verändern sich nämlich nicht – aber 90 Tage nach der Aktivierung (die wie oben erwähnt derzeit noch mit einfacher VPN funktioniert) entfallen die Restriktionen. Wenn ihr also den Titel am 1.1.18 aktiviert, könnt ihr ihn ab 1.4.18 ganz normal mit deutscher IP-Adresse installieren und spielen. Das war tatsächlich schon vor vier Jahren so. Ich hatte damals in den Kommentaren verwundert geschrieben, dass es plötzlich funktioniert und hielt es für eine Fehlfunktion. Aber nein, das ist ein “geheimes” Steamfeature. Total komisch aber man will sich ja nicht beschweren.

Stattdessen kann sich lieber weiterhin über die allgemeine Situation aufregen, die überhaupt erst zu dieser bescheuerten Situation führt: Das Thema mit den Hakenkreuzen in Videospielen. Während in allen anderen Unterhaltungsmedien explizit unterschieden wird, ob es unter die Kunstfreiheit fällt oder nicht, wird bei Videospielen weiterhin aus Sicht der Publisher die Zensur-Schraube angezogen. Dabei wäre das vermutlich gar nicht mehr nötig, wie jetzt der Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler erstmals von der Staatsanwaltschaft bestätigt bekommen hat.

Ein veraltetes Urteil

Kann man sogar zu 2. spielen!

Ihr könnt (und solltet) die ganze Geschichte direkt beim Verband lesen. Aber die Kurzfassung: Zur Bundestagswahl wurde von den öffentlich-rechtlichen ein Browserspiel namens Bundes Fighter II Turbo veröffentlicht – wie der Name schon sagt eine Street Fighter II-Parodie. Darin kam logischerweise auch ein AfD-Politiker vor. Der Krux an der Sache: Bei seiner Spezialattacke formt er ein Hakenkreuz. Also hat der VDVC den Titel als Anlass genommen Anzeige zu erstatten. Das Ergebnis: Die Anzeige wurde vom Staatsanwalt abgelehnt und in einer Stellungnahme grob gesagt darauf hingewiesen, dass das berühmt berüchtigte Wolfenstein 3D-Urteil von 1998 keine Relevanz mehr hat. Die Zeiten haben sich geändert (USK ist verpflichtend und Spiele werden als Kunst angesehen) und entsprechend sieht die Staatsanwaltschaft kein grundsätzliches Verbot von Hakenkreuzen in Videospielen mehr. Ausnahme sind gestern wie heute Werke, die den Nationalsozialismus verherrlichen. Dazu gehört Wolfenstein II: The New Colossus logischerweise absolut nicht.

Das ist eine durchaus erfreuliche Nachricht aber leider nur der erste Schritt dahin, dass die Publisher damit aufhören in vorausseilendem Gehorsam eine zensierte deutsche Version zu schaffen. Um echte Rechtssicherheit zu schaffen (und das braucht es bei einem AAA-Titel), müsste jemand einen relevanten (unzensierten) Titel bei der USK zur Freigabe einreichen und dann ggf. durch die Instanzen gehen, wenn die Freigabe verweigert wird. Das ginge sogar mit einem bereits erschienen Werk – man müsste also keine Umsatzeinbußen fürchten. Einzig und allein einige Verbände und Medien würden vermutlich die Steilvorlagen annehmen und hetzen von wegen “Nazi-Publisher” oder sowas, weil sie keine Ahnung haben und sowas gerne machen. Aber ich vermute dieser Sturm würde relativ zügig vorüberziehen (und die Verkaufszahlen nur nach oben treiben statt zu senken). Gleichzeitig könnten sie sich in Zukunft eben die angepassten Versionen für den deutschen Markt sparen. Kann mir nicht vorstellen, dass die so billig sind.

Insofern stehen die Chancen aktuell so gut wie nie, dass es bei diesem Thema endlich mal echte Fortschritten geben wird in den nächsten Jahren. Vielleicht kann Wolfenstein III dann endlich auch in Deutschland Herrn Hitler mit Bart zeigen :smile: .

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